AGB Rohrreinigung Royer

  1. Die Firma Rohrreinigung Royer setzt für Ihre Kunden qualitativ hochwertig technisierte Fahrzeuge ein. Sie beinhalten folgende Ausrüstung:
    1. Elektronische Rohrreinigungsgeräte
    2. Wassersauger
    3. Farb- und TV-Kameras
  2. Bei notwendiger Rohrortung erfolgt Fremdvergabe.
  3. Alle Arbeitsabläufe werden im Sinne einer Dienstleistung nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt.
  4. Sollten gefährliche Stoffe oder Materialien am Einsatzort vorhanden sein, so ist der Kunde verpflichtet diese gegenüber der Firma Rohrreinigung Royer VOR Arbeitsbeginn mitzuteilen. Dies gilt auch für Besonderheiten in der Rohrleitung bei Umbauten, die vorgenommen wurden und nicht sachgerecht von einer Fachfirma ausgeführt worden sind.
  5. Sollten sich im Rohrleitungssystem T-Stücke, Doppelabzweige, Eternitrohre oder veraltete HT-Rohre befinden, so können Schäden an den Leitungen oder an den sanitären Anlagen auftreten. Für den Erfolg unserer Arbeiten können wir nicht haften, da regelmäßig weder die Lage noch der Zustand des Mauerwerks, bzw. in Böden verlegte Abwasserrohre oder Rückstauklappen bekannt sind. In diesen Fällen haftet die Firma Rohrreinigung Royer nicht.
  6. Sollten unmittelbar oder später nach der Säuberung durch die Firma Rohrreinigung Royer weitere Verstopfungen entstehend, so handelt es sich um einen Fall der höheren Gewalt, auf die wir keinen Einfluss haben und somit auch nicht haften.
  7. Wir berechnen eine Mindestpauschale von netto 65,00 € zzgl. An und Abfahrt im Falle von Fehlbeauftragungen oder bei kleineren Reparaturen.
  8. Die Rechnungen sind nach Erhalt unverzüglich und ohne Abzug zu überweisen / zahlen.
  9. Im Rahmen der Gesetze wahren wir Stillschweigen hinsichtlich aller privaten oder geschäftlichen Informationen, mit denen wir während des Arbeitsablaufes konfrontiert werden.
  10. Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns geschützt. Wir verwenden Ihre Daten lediglich zur Abrechnung.
  11. Wir haften ausschließlich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  12. Im Falle einer Reklamation oder offensichtlichen Mängeln, muss diese innerhalb einer Woche nach Abschluss der Arbeiten – schriftlich per Post oder E-Mail mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Frist haftet die Firma Rohrreinigung Royer für keine Reklamation oder offensichtlichen Mängeln.
  13. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, das Ergebnis der Arbeiten im Beisein des Handwerkers zu kontrollieren und das Rapportschreiben zu unterschrieben.